1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Beratungs-, Vermittlungs- und Strukturierungsmandate der Naiz GmbH (nachfolgend «Naiz»), soweit im Einzelmandat nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
2. Mandat und Vertragsschluss
Ein Mandat kommt durch eine schriftliche Mandatsvereinbarung zustande. Erstgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
3. Leistungen
Naiz erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Immobilienberatung, Vermittlung, Finanzierungsstrukturierung, Liegenschaftsschätzungen sowie strategischer Begleitung. Der konkrete Leistungsumfang wird im Einzelmandat schriftlich definiert.
4. Honorar
Die Honorierung erfolgt je nach Mandat als Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder erfolgsabhängige Provision. Die jeweilige Modalität wird im Einzelmandat schriftlich festgehalten. Die Mehrwertsteuer wird, soweit anwendbar, separat ausgewiesen.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Mandatserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
6. Diskretion
Naiz verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Mandats erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Mandats hinaus weiter. Auf Wunsch wird eine separate Verschwiegenheitserklärung (NDA) unterzeichnet.
7. Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Naiz arbeitet unabhängig von einzelnen Banken, Versicherungen oder Verkaufsplattformen. Bestehende oder potenzielle Interessenkonflikte werden vor Mandatsannahme gegenüber dem Auftraggeber offengelegt.
8. Haftung
Die Haftung von Naiz ist auf vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten beschränkt. Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung ausgeschlossen. Die Haftung bei Beratungsmandaten ist zudem auf das im Einzelmandat vereinbarte Honorar begrenzt.
9. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Massgabe der separaten Datenschutzerklärung.
10. Beendigung des Mandats
Das Mandat kann von beiden Parteien jederzeit unter Wahrung der vereinbarten oder, sofern nicht vereinbart, einer angemessenen Frist gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Muttenz, Kanton Basel-Landschaft.
Stand: Juni 2026 · Entwurfsfassung, vor Publikation anwaltlich zu prüfen.